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Steuerberatung für Unternehmen

Für kleine und mittlere Betriebe, Freiberufler und Selbstständige in Neukirchen-Vluyn, Moers, Kamp-Lintfort, Rheinberg und im übrigen Kreis Wesel.

Zielgruppe

Für Betriebe, die einen festen Ansprechpartner wollen

Die meisten unserer Unternehmensmandate haben zwischen einer und fünfzehn beschäftigten Personen: Handwerksbetriebe, Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Praxen, Freiberuflerinnen und Freiberufler. Was sie verbindet, ist wenig Zeit für Verwaltung und der Wunsch, im Zweifel jemanden anrufen zu können, der den Betrieb kennt.

Wir übernehmen die laufende Buchhaltung, die Lohnabrechnung und den Jahresabschluss und melden uns von uns aus, wenn uns in den Zahlen etwas auffällt. Sie entscheiden, ob die Zusammenarbeit vollständig digital, teilweise digital oder klassisch auf Papier läuft.

Leistungen im Detail

Vier Bausteine für Ihren Betrieb

Laufende Finanzbuchhaltung

Wir erfassen Ihre Belege, buchen laufend und übernehmen die Umsatzsteuer-Voranmeldungen fristgerecht. Sie bekommen jeden Monat eine Auswertung, aus der hervorgeht, wie sich Umsatz, Kosten und Ergebnis entwickeln — nicht erst im Folgejahr.

Auf Wunsch übernehmen wir zusätzlich die Offene-Posten-Buchhaltung, damit Sie sehen, welche Rechnungen noch offen sind und wo eine Mahnung fällig wäre.

  • Belegerfassung und laufende Buchung, digital oder klassisch
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung und Zusammenfassende Meldung
  • Offene-Posten-Verwaltung für Debitoren und Kreditoren
  • Monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung mit Erläuterung

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Wir erstellen die monatlichen Abrechnungen, melden an Sozialversicherung und Finanzamt und kümmern uns um Bescheinigungen, Meldungen zu Ein- und Austritten sowie um die Jahresmeldungen. Bei einer Betriebsprüfung der Rentenversicherung begleiten wir Sie und beantworten die Rückfragen.

Auch Sonderfälle nehmen wir Ihnen ab: Minijobs, kurzfristige Beschäftigung, Aushilfen in Saisonbetrieben oder Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung.

  • Monatliche Entgeltabrechnung inklusive aller Meldungen
  • Minijob, kurzfristige Beschäftigung und Aushilfen
  • Bescheinigungswesen für Beschäftigte und Behörden
  • Begleitung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen

Jahresabschluss und Steuererklärungen

Je nach Rechtsform erstellen wir die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder den Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Dazu kommen die betrieblichen Steuererklärungen: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer sowie die gesonderte Feststellung bei Personengesellschaften.

Wir gehen den Abschluss mit Ihnen durch, bevor er ans Finanzamt geht, und prüfen später den Bescheid. Wenn er von unserer Erklärung abweicht, sagen wir Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt.

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz nebst Anhang
  • Betriebliche Steuererklärungen und elektronische Übermittlung
  • Offenlegung im Unternehmensregister, sofern erforderlich
  • Prüfung der Bescheide und Einspruch, wenn er begründet ist

Betriebswirtschaftliche Beratung

Zahlen sind erst dann nützlich, wenn man weiß, was sie bedeuten. Wir besprechen mit Ihnen die Entwicklung Ihres Betriebs, rechnen geplante Investitionen und Finanzierungen durch und bereiten die Unterlagen vor, die Ihre Bank sehen möchte.

Auch beim Wechsel der Rechtsform, bei einer geplanten Nachfolge oder bei der Frage, ob sich eine zusätzliche Stelle rechnet, rechnen wir die steuerlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen vorab durch — bevor eine Entscheidung fällt.

  • Auswertungsgespräch statt reiner Zahlenübergabe
  • Liquiditäts- und Investitionsrechnung für konkrete Vorhaben
  • Unterlagen und Begleitung für Bankgespräche
  • Steuerliche Vergleichsrechnung bei Rechtsform- oder Nachfolgefragen
Zusammenarbeit

Für wen wir typischerweise arbeiten

  • Handwerksbetriebe mit eigenen Beschäftigten, bei denen Lohn und Baustellenabrechnung zusammenkommen
  • Handel und Dienstleistung — vom Ladenlokal über den Online-Handel bis zur Agentur
  • Freiberufliche Praxen und Einzelunternehmen mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Kleine Kapitalgesellschaften mit Bilanzierungs- und Offenlegungspflicht
  • Nebenberuflich Selbstständige, die Arbeitsverhältnis und eigene Tätigkeit sauber trennen wollen

Sie sind unsicher, ob Ihr Betrieb dazu passt? Im Erstgespräch klären wir Umfang, Aufwand und Kosten, bevor ein Mandat entsteht.

Ablauf

So beginnt die Zusammenarbeit

Vier Schritte vom ersten Anruf bis zur laufenden Betreuung — ohne Überraschungen bei den Kosten.

  1. Erstgespräch

    Kostenlos und unverbindlich, telefonisch, per Videocall oder in der Kanzlei. Wir hören zu, fragen nach und sagen, was aus unserer Sicht sinnvoll ist.

  2. Angebot und Vergütung

    Sie erhalten eine schriftliche Aufstellung, welche Leistungen wir übernehmen und wie sie abgerechnet werden — auf Grundlage der Steuerberatervergütungsverordnung oder als Pauschale.

  3. Übernahme

    Wir holen die Unterlagen bei Ihrer bisherigen Beratung ab, richten Zugänge und Belegwege ein und klären die Vollmachten gegenüber dem Finanzamt.

  4. Laufende Betreuung

    Feste Termine für Buchhaltung und Abrechnung, Auswertungen mit Erläuterung und ein direkter Draht, wenn zwischendurch etwas zu klären ist.

Zur Vergütung

Steuerberaterinnen und Steuerberater rechnen grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab; die Höhe hängt vom jeweiligen Gegenstandswert und vom Aufwand ab. Für laufende Leistungen ist auch eine Pauschalvereinbarung möglich. Was in Ihrem Fall gilt, halten wir vor Mandatsbeginn schriftlich fest — es gibt keine versteckten Positionen.

Unverbindliches Erstgespräch vereinbaren

Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist und was gerade ansteht. Das Erstgespräch ist kostenlos und verpflichtet zu nichts.