Start › Leistungen › Existenzgründung
Steuerliche Begleitung für Existenzgründer
Von der Rechtsformfrage über den Zahlenteil des Businessplans bis zur ersten Umsatzsteuer-Voranmeldung — für Gründerinnen und Gründer am Niederrhein.
Die Weichen werden am Anfang gestellt
In den ersten Monaten einer Gründung fallen Entscheidungen, die sich später nur mit Aufwand korrigieren lassen: die Rechtsform, die Frage der Umsatzsteuer, der Zeitpunkt größerer Anschaffungen und die Art, wie Belege erfasst werden. Wer das einmal sauber aufsetzt, spart sich Jahre später eine Aufräumaktion.
Wir begleiten Gründungen aus Handwerk, Handel, Dienstleistung und freien Berufen — hauptberuflich wie nebenberuflich. Das erste Gespräch ist kostenlos und dient dazu, Ihr Vorhaben zu verstehen, nicht dazu, Ihnen ein Paket zu verkaufen.
In fünf Schritten von der Idee zum laufenden Betrieb
-
Kostenloses Erstgespräch
Sie erzählen, was Sie vorhaben. Wir sagen Ihnen, welche steuerlichen Fragen in Ihrem Fall wirklich relevant sind — und welche Sie zunächst ignorieren dürfen.
-
Rechtsform aus steuerlicher Sicht
Wir rechnen die steuerliche Belastung der in Frage kommenden Formen für Ihre erwarteten Zahlen durch und erklären die laufenden Pflichten, die daran hängen.
-
Zahlenteil des Businessplans
Umsatz- und Kostenplanung, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplan und privater Finanzbedarf — in der Form, die Banken und Förderstellen erwarten.
-
Anmeldung beim Finanzamt
Wir füllen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit Ihnen aus, klären die Frage der Kleinunternehmerregelung und beantragen die Steuernummer.
-
Buchhaltung einrichten
Kontenrahmen, Belegwege und Fristenplan werden so aufgesetzt, dass Sie es ohne Vorkenntnisse bedienen können — auf Wunsch von Anfang an papierlos.
Rechtsformwahl — der steuerliche Teil
Die Wahl der Rechtsform hat rechtliche, haftungsbezogene und steuerliche Seiten. Wir übernehmen die steuerliche Seite: Wie wird der Gewinn besteuert, welche Erklärungen sind abzugeben, welcher laufende Aufwand entsteht und was bedeutet das für Ihre Entnahmen?
| Rechtsform | Steuerlich zu beachten |
|---|---|
| Einzelunternehmen | Gewinn wird der Einkommensteuer unterworfen; je nach Tätigkeit und Größe zusätzlich Gewerbesteuer. Gewinnermittlung häufig als Einnahmen-Überschuss-Rechnung. |
| Freiberufliche Tätigkeit | Keine Gewerbesteuer, keine Pflicht zur Handelsregistereintragung; die Abgrenzung zum Gewerbebetrieb ist im Einzelfall zu prüfen. |
| GbR (mehrere Gründende) | Gewinn wird gesondert festgestellt und den Beteiligten zugerechnet; jede beteiligte Person versteuert ihren Anteil persönlich. |
| GmbH und UG | Eigenständige Steuersubjekte mit Körperschaft- und Gewerbesteuer; Geschäftsführergehalt und Ausschüttungen wirken sich zusätzlich auf Ihre private Steuer aus. Bilanzierungspflicht. |
Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall: Welche Form für Sie günstig ist, hängt von Ihren konkreten Zahlen, Ihrer Tätigkeit und Ihren Plänen ab.
Wichtig: Wo Steuerberatung endet und Rechtsberatung beginnt
Gesellschaftsverträge, Haftungsfragen, Firmenname und Markenrecht, Gesellschaftervereinbarungen und Verträge mit Kundschaft oder Beschäftigten sind Rechtsberatung. Dafür brauchen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, bei Kapitalgesellschaften zusätzlich ein Notariat.
Wir liefern den steuerlichen Teil der Entscheidung und stimmen uns auf Wunsch direkt mit Ihrer rechtlichen Beratung ab, damit Sie nicht zweimal dasselbe erklären müssen.
Fördermittel — die Grundlagen
Für Gründungen gibt es verschiedene Förderwege. Welcher davon in Frage kommt und in welcher Höhe, entscheiden ausschließlich die jeweiligen Fördergeber — und die Bedingungen ändern sich regelmäßig. Wir nennen Ihnen deshalb bewusst keine Prozentsätze oder Beträge, sondern zeigen die Wege auf und liefern die Zahlen, die für einen Antrag gebraucht werden.
- Förderkredite über die Hausbank: Programme der KfW und der NRW.BANK werden nicht direkt beantragt, sondern über Ihre Bank eingereicht. Dafür ist ein belastbarer Zahlenteil im Businessplan die Voraussetzung.
- Beratungsförderung: Für Gründungs- und Unternehmensberatung gibt es Zuschussprogramme des Bundes und des Landes. Zuständig für Auskunft und Antrag sind die jeweiligen Programmstellen.
- Gründungszuschuss der Arbeitsagentur: Kommt in Frage, wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen. Die Entscheidung liegt bei der Agentur für Arbeit; wir liefern die Tragfähigkeitsunterlagen zu.
- Regionale Anlaufstellen: Die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer beraten am Niederrhein kostenlos zu Gründungsfragen und kennen die aktuellen Programme.
Ein Ablaufhinweis, der oft übersehen wird
Bei vielen Förderprogrammen muss der Antrag vor Beginn des Vorhabens beziehungsweise vor Auftragserteilung gestellt werden. Wer zuerst kauft oder unterschreibt und danach den Antrag stellt, verliert die Förderung häufig vollständig. Sprechen Sie deshalb mit uns und mit Ihrer Bank, bevor Sie eine Bestellung auslösen.
Verbindliche Auskünfte zu Voraussetzungen, Höhe und Fristen geben ausschließlich die Fördermittelgeber selbst, Ihre Hausbank sowie die Kammern — nicht diese Website.
Vor der Gründung sprechen — nicht danach
Das erste Gespräch ist kostenlos und dauert meist eine knappe Stunde. Danach wissen Sie, welche steuerlichen Schritte in welcher Reihenfolge anstehen.