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Unsere Leistungen

Von der laufenden Buchhaltung bis zur Vermögensnachfolge — sechs Bereiche, in denen wir Betriebe, Selbstständige und Privatpersonen im Kreis Wesel begleiten.

Überblick

Ein Ansprechpartner für alle steuerlichen Themen

Die meisten Fragen kommen nicht einzeln: Wer einen Betrieb führt, hat auch privat eine Steuererklärung; wer erbt, muss oft gleichzeitig eine Vermietung neu bewerten. Deshalb decken wir Unternehmens- und Privatmandate in derselben Kanzlei ab und müssen Sie nicht zwischen zwei Stellen hin- und herschicken.

Jeder Bereich unten beschreibt, was konkret dazugehört. Wenn Sie nicht sicher sind, wo Ihr Anliegen einzuordnen ist: Rufen Sie an, das klären wir in fünf Minuten.

Sechs Bereiche

Was wir für Sie übernehmen

Steuerberatung Unternehmen

Laufende Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Jahresabschluss und Steuererklärungen für kleine und mittlere Betriebe, Freiberufler und Selbstständige.

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Steuerberatung Privatpersonen

Einkommensteuererklärung, Kapitalerträge, Vermietung und Verpachtung, Beratung im Ruhestand — verständlich erklärt, auch ohne steuerliches Vorwissen.

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Existenzgründung

Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht, Zahlenteil des Businessplans, Anmeldung beim Finanzamt und der Aufbau einer Buchhaltung, die von Anfang an trägt.

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Erbschaft- & Vermögensnachfolge

Steuerliche Begleitung bei Erbfall und Schenkung sowie bei der vorausschauenden Übertragung von Immobilien oder Betriebsvermögen in der Familie.

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Digitale Buchhaltung

Belege digital einreichen, Auswertungen jederzeit online einsehen, Termine per Videocall — die papierlose Zusammenarbeit als Angebot, nicht als Zwang.

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Rechnungswesen & Jahresabschluss

Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz, betriebswirtschaftliche Auswertungen und die Unterlagen, die Banken und Förderstellen von Ihnen erwarten.

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Bereich 04

Erbschaft- & Vermögensnachfolge

Ein Erbfall kommt selten zu einem passenden Zeitpunkt, und die steuerlichen Fristen laufen trotzdem. Wir prüfen, ob und wann eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben ist, welche Freibeträge greifen und wie geerbte Immobilien oder Betriebsanteile künftig steuerlich zu behandeln sind.

Wenn Sie eine Übertragung zu Lebzeiten planen, rechnen wir die steuerlichen Folgen verschiedener Varianten durch, bevor etwas unterschrieben ist. Häufig macht schon der Zeitpunkt einer Schenkung einen spürbaren Unterschied.

  • Prüfung der Erklärungspflicht und Vorbereitung der Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung
  • Bewertungsfragen bei geerbten Immobilien und Betriebsvermögen
  • Steuerliche Vergleichsrechnung verschiedener Übertragungsvarianten
  • Abstimmung mit Notarin oder Notar und mit der anwaltlichen Beratung

Wo unsere Beratung endet

Erbrecht, Testamentsgestaltung, Pflichtteilsansprüche und Erbauseinandersetzungen sind Rechtsberatung und gehören zur Rechtsanwältin oder zum Rechtsanwalt beziehungsweise zum Notariat. Wir übernehmen den steuerlichen Teil und arbeiten dabei gern direkt mit Ihrer rechtlichen Beratung zusammen.

Bereich 06

Rechnungswesen & Jahresabschluss

Ob Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz — am Jahresende soll nachvollziehbar sein, wie das Ergebnis zustande kommt. Wir erstellen den Abschluss, besprechen ihn mit Ihnen und übersetzen die Zahlen in Sätze, die Sie auch Ihrer Bank erklären können.

Unterjährig erhalten Sie auf Wunsch eine betriebswirtschaftliche Auswertung, die zeigt, wie sich Umsatz, Kosten und Ergebnis entwickeln. Das ist besonders dann wichtig, wenn eine Finanzierung ansteht oder eine Investition geplant ist.

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Jahresabschluss mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
  • Monatliche oder quartalsweise betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Unterlagen für Bank-, Förder- und Finanzierungsgespräche

Was wir bewusst nicht anbieten

Wir sagen lieber vorher, wo unsere Zuständigkeit endet, als Erwartungen zu wecken, die wir nicht erfüllen dürfen. Steuerberaterinnen und Steuerberater sind an den Rahmen des Steuerberatungsgesetzes gebunden.

  • Keine Rechtsberatung: Verträge, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht gehören zur Anwaltschaft. Wir arbeiten gern mit Ihrer Rechtsberatung zusammen.
  • Keine Anlage- oder Versicherungsvermittlung: Wir bewerten steuerliche Folgen, verkaufen aber keine Finanzprodukte und erhalten dafür keine Provisionen.
  • Keine Zusagen zu Erstattungsbeträgen: Wie ein Bescheid ausfällt, entscheidet das Finanzamt. Wir sagen Ihnen offen, was wir für belastbar halten und wo Streit möglich ist.

Nicht sicher, welcher Bereich passt?

Beschreiben Sie kurz Ihre Situation — im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir das gemeinsam ein und sagen Ihnen, was zu tun ist.