Einkommensteuererklärung, Kapitalerträge, Vermietung und Verpachtung sowie Beratung im Ruhestand — für Menschen, die sich nicht täglich mit Steuern beschäftigen.
Worum es geht
Ihre Steuererklärung, ohne dass Sie Steuerrecht lernen müssen
Die meisten Menschen kommen zu uns, weil eine Situation neu ist: die erste Wohnung wird vermietet, ein Depot wirft Erträge ab, der Ruhestand beginnt, oder das Finanzamt schreibt und man weiß nicht, was gemeint ist. Genau dafür sind wir da.
Sie bekommen von uns eine Liste, welche Unterlagen wir brauchen, und danach eine Erklärung, was in Ihrem Fall zählt und warum. Fachbegriffe erklären wir, statt sie vorauszusetzen — und wenn etwas unsicher ist, sagen wir das offen.
Motiv: private SteuerunterlagenBildplatzhalter — das echte Foto wird in einem eigenen Arbeitsschritt eingesetzt.
Themenfelder
Womit wir am häufigsten zu tun haben
Einkommensteuererklärung
Wir erstellen Ihre Erklärung vollständig, übermitteln sie elektronisch und prüfen anschließend den Bescheid. Häufige Themen sind Werbungskosten, Arbeitszimmer, Handwerkerleistungen, Kinderbetreuung, Pflegekosten und der Wechsel der Steuerklasse nach einer Heirat oder Trennung.
Wenn Sie mehrere Einkunftsarten haben — Anstellung, Vermietung, Nebentätigkeit — bringen wir sie in einer Erklärung zusammen und achten darauf, dass nichts doppelt oder gar nicht erfasst wird.
Kapitalerträge und Depots
Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden meist schon von der Bank versteuert — trotzdem lohnt sich die Anlage KAP häufig, etwa bei mehreren Banken, nicht ausgeschöpftem Sparer-Pauschbetrag, Verlustverrechnung oder ausländischen Depots.
Wir prüfen anhand Ihrer Steuerbescheinigungen, ob eine Günstigerprüfung sinnvoll ist und ob Verluste aus Vorjahren noch genutzt werden können.
Vermietung und Verpachtung
Für jede vermietete Immobilie ist die Anlage V abzugeben. Wir ordnen Einnahmen und Werbungskosten zu, berechnen die Abschreibung und achten besonders auf die Abgrenzung zwischen sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand und Kosten, die über Jahre verteilt werden müssen.
Bei Kauf, Verkauf oder größerer Sanierung sprechen wir vorher über die steuerlichen Folgen — im Nachhinein lässt sich vieles nicht mehr gestalten.
Rentnerinnen, Rentner und Ruheständler
Viele sind überrascht, dass sie im Ruhestand erstmals eine Erklärung abgeben müssen. Wir prüfen, ob eine Pflicht besteht, ermitteln den steuerpflichtigen Anteil Ihrer Renten und setzen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie außergewöhnliche Belastungen an.
Wenn das Finanzamt rückwirkend Erklärungen anfordert, übernehmen wir auch die zurückliegenden Jahre und begleiten die Korrespondenz.
Vorbereitung
Welche Unterlagen wir brauchen
Diese Übersicht deckt die häufigsten Fälle ab. Für Ihre Situation bekommen Sie von uns vorab eine persönliche Liste — Sie müssen nichts sammeln, was am Ende nicht gebraucht wird.
Übersicht der üblicherweise benötigten Unterlagen nach Themenbereich
Thema
Was wir üblicherweise benötigen
Anstellung
Lohnsteuerbescheinigung, Nachweise zu Fahrtkosten, Fortbildung, Arbeitsmitteln, doppelter Haushaltsführung
Renten
Rentenbezugsmitteilungen aller Träger, Nachweise zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
Kapitalerträge
Jahressteuerbescheinigungen aller Banken, Verlustbescheinigungen, Freistellungsaufträge
Vermietung
Mieteinnahmen, Nebenkostenabrechnungen, Darlehenszinsen, Handwerker- und Sanierungsrechnungen, Kaufvertrag bei Neuerwerb
Haushalt
Rechnungen zu Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen samt Kontonachweis der Zahlung
Vorsorge und Soziales
Beitragsnachweise zu Versicherungen, Spendenbelege, Nachweise zu Krankheits- und Pflegekosten, Behinderung
Barzahlungen bei Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen werden steuerlich nicht anerkannt — es braucht eine Rechnung und den Nachweis der Überweisung.
Abgabefristen
Wer seine Steuererklärung durch eine Steuerberaterin erstellen lässt, hat deutlich mehr Zeit als bei der Abgabe in Eigenregie. Die genauen Fristen ändern sich von Jahr zu Jahr; wir sagen Ihnen zu Beginn der Zusammenarbeit, welche Frist für Ihr Steuerjahr gilt, und melden uns rechtzeitig, bevor sie näher rückt.
Erstgespräch vereinbaren
Sagen Sie uns kurz, worum es geht — wir sagen Ihnen, welche Unterlagen nötig sind und was die Erklärung ungefähr kostet. Das Erstgespräch ist kostenlos.
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