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Häufige Fragen
Was Kundinnen und Kunden uns am häufigsten fragen — zu Kosten, Terminen, Genehmigungen und Pflege. Ist Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie einfach an.
Zehn Fragen, die uns oft gestellt werden
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Was kostet die Beratung vor Ort?
Nichts. Die Beratung bei Ihnen im Garten ist im gesamten Servicegebiet kostenlos und unverbindlich — auch dann, wenn daraus kein Auftrag wird. Kosten entstehen erst, wenn Sie ein Angebot annehmen und wir tatsächlich arbeiten.
Was kostet eine Gartenneuanlage?
Seriös lässt sich das erst nach dem Ortstermin sagen. Die Spanne reicht von wenigen hundert Euro für eine kleine Umgestaltung bis in den fünfstelligen Bereich für eine komplette Neuanlage mit Pflaster, Rasen, Bepflanzung und Technik. Entscheidend sind Fläche, Zugänglichkeit für Maschinen, Bodenverhältnisse und Materialwahl. Deshalb bekommen Sie von uns kein Pauschalversprechen, sondern ein nach Positionen aufgeschlüsseltes Angebot, in dem Material, Arbeitszeit und Entsorgung getrennt ausgewiesen sind.
Wie schnell bekomme ich ein Angebot — und wann kann gebaut werden?
Das schriftliche Angebot erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Ortstermin. Wann wir anfangen können, hängt von der Jahreszeit ab: Im Frühjahr und im Frühherbst sind die Auftragsbücher am vollsten, dann sind einige Wochen Vorlauf normal. In den Wintermonaten geht es meist deutlich kurzfristiger.
In welchen Orten sind Sie tätig?
Wir arbeiten im Umkreis von rund 20 Kilometern um Alpen — vor allem in Alpen, Rheinberg, Xanten, Kamp-Lintfort und Moers samt Ortsteilen. Für größere Projekte fahren wir auch etwas weiter; fragen Sie einfach nach, wenn Ihr Ort nicht dabei ist. Anfahrtskosten stellen wir innerhalb des Servicegebiets nicht gesondert in Rechnung.
Wie lange dauert ein Gartenprojekt?
Eine gepflasterte Einfahrt ist meist in drei bis fünf Arbeitstagen fertig, eine neue Rasenfläche in ein bis zwei Tagen zuzüglich Anwachszeit. Eine komplette Gartenneuanlage dauert je nach Größe zwei bis vier Wochen. Größere Vorhaben teilen wir auf Wunsch in Bauabschnitte auf, damit der Garten zwischendurch nutzbar bleibt.
Wann ist die beste Jahreszeit für eine Gartenanlage?
Für Pflanzungen sind Herbst und Frühjahr am besten: Der Boden ist feucht genug, und die Pflanzen wachsen vor dem Sommer an. Erd-, Pflaster- und Wegebau geht dagegen fast ganzjährig, solange der Boden nicht durchgefroren ist. Rollrasen verlegen wir von März bis Oktober. Wer im Winter plant und beauftragt, kommt im Frühjahr als Erster an die Reihe.
Brauche ich für Zaun, Teich oder Baumfällung eine Genehmigung?
Das hängt vom Vorhaben und von der Gemeinde ab. Einfriedungen sind in Nordrhein-Westfalen bis zu einer ortsüblichen Höhe meist verfahrensfrei, es gelten aber Grenzabstände und die Vorgaben eines eventuellen Bebauungsplans. Gartenteiche in üblicher Größe und Tiefe sind in der Regel genehmigungsfrei. Bei Baumfällungen greifen die kommunale Baumschutzsatzung und die gesetzlichen Schonzeiten. Wir sagen Ihnen beim Ortstermin, was zu klären ist — verbindlich Auskunft gibt aber immer die zuständige Gemeinde.
Bieten Sie regelmäßige Gartenpflege oder Pflegeverträge an?
Ja. Für Rasen- und Gartenpflege vereinbaren wir feste Termine über die Saison: Mähen, Vertikutieren, Düngen, Schnitt und Laubräumung, je nachdem was Ihr Garten braucht. Sie bekommen einen Jahresplan mit den vorgesehenen Einsätzen und einem festen Preis je Einsatz. Der Pflegeplan gilt jeweils für eine Saison und verlängert sich nur, wenn Sie das möchten.
Übernehmen Sie auch Winterdienst?
Nur in kleinem Umfang: für Kundinnen und Kunden, die wir ohnehin in der laufenden Gartenpflege betreuen, und nur im direkten Umkreis von Alpen. Winterdienst ist bei uns kein eigener Leistungsbereich mit eigenem Vertrag — dafür gibt es am Niederrhein Betriebe, die das hauptberuflich machen und die wir Ihnen gerne nennen.
Welche Gewährleistung habe ich auf Ihre Arbeiten?
Für unsere Leistungen gilt die gesetzliche Gewährleistung; bei Arbeiten an einem Bauwerk ist die Frist länger als bei einfachen Werkleistungen. Bei Pflanzungen hängt das Anwachsen stark von Pflege und Witterung ab — deshalb sagen wir Ihnen beim Termin, welche Pflege in der ersten Saison nötig ist, und übernehmen sie auf Wunsch gleich mit. Was im Einzelfall gilt, steht in Ihrem Angebot.
Die Hinweise zu Genehmigungen, Fristen und Gewährleistung sind allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Auskunft Ihrer Gemeinde und die Regelungen in Ihrem Angebot.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns — und wenn es um Ihren Garten konkret wird, kommen wir zum kostenlosen Termin vorbei.